Allgemeine Informationen
Da die Glasscheibe die größte Oberfläche am Fenster ausmacht kann man nur mit einer hochwertigen Verglasung langfristig solide Dämmeigenschaften erreichen. Eine 2-fach-Verglasung ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) die gesetzliche Mindestanforderung. Mit einer modernen 3-fach-Verglasungen kann man bereits U-Werte erzielen, die dem Passivhausstandard entsprechen.
Welche energetischen Anforderungen Gebäude erfüllen müssen, regelt seit 1. November 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Bundesrepublik Deutschland. Zuvor galt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Neu eingebaute Fenster dürfen demnach den Maximalwert von 1,3 W/(m²K) nicht mehr überschreiten.
Zur Orientierung:
Bei einer klassischen 2-fach-Verglasung liegt der Wärmedurchgangskoeffizient zwischen 1,1 - 1,3 W/(m²K).
Bei einer klassischen3-fach-Verglasung bewegt sich der Wärmedurchgangskoeffizient zwischen 0,8 - 0,9 W/(m²K).